Hebammenleistungen vor der Geburt:
- Schwangerenvorsorge
- Hilfe bei Beschwerden (Akupunktur, K-Taping, EMH…)
- Schwangerenberatung
mehr erfahren zur Hebammen – Betreuung in der Schwangerschaft
Hebammenleistungen nach der Geburt:
- Wochenbettbetreuung
- Still- und Ernährungsfragen
- Betreuung nach Fehlgeburt
Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden §134a im SGB V. Die Kosten für Leistungen von Hebammenhilfe in der Schwangerschaft, unter der Geburt sowie im Wochenbett werden von den Krankenkassen getragen und sind nach der Gebührenordnung geregelt. Die Hebamme rechnet direkt mit den Krankenkassen ab. Privatversicherte reichen ihre Rechnungen bei der jeweiligen Krankenversicherung ein.
Darüber hinaus stehen noch weitere 8 Beratungen zum Thema Stillen /Beikosteinführung und Ernährung bis zum 9. Lebensmonat oder bis zum Ende der Stillzeit zu.
Alle oben genannten Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wenn Sie privat versichert sind, prüfen Sie bitte, in wie weit Hebammenleistungen Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages sind.
mehr erfahren zur Hebammen – Betreuung im Wochenbett
Behandlung von Beschwerden
Folgende Behandlungsarten können bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder im Wochenbett angewendet werden und über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgerechnet werden.
- EMH-Behandlung in der Schwangerschaft
- Moxibustionbehandlung oder Beckenlösung bei Beckenendlage
- Akupunktur bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Wochenbett
